Gebührenordnung | |||
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Der BSC Motor Rochlitz e. V. erlässt für die Ausleihe und Nutzung vereinseigener Materialien und Geräte sowie der zur Nutzung überlassenen Einrichtungen folgende Ordnung: | |||
1. Nutzung des Vereinsheimes | |||
Vereinszimmer (eigene Versorgung) | ohne Küche | privat 50,00 € | |
mit Küche | |||
Beratungsraum | privat 20,00 € | ||
Gymnastikraum | |||
Pavillon Miete | |||
2. Nutzung des Vater-Jahn-Stadions (Leichtathletik-Anlage und Kunstrasenplatz) | |||
Nutzung einschl. WC und Umkleidekabine | |||
Strom Kunstrasenplatz, Tennis- platz, Beachvolleyballplatz | |||
plus allg. Vor.- und Nachbereitungspauschale | |||
Fremdnutzung des Groß- feldplatzes durch andere Vereine (Kunstrasen) | ohne Licht | ||
mit Licht | |||
3. Nutzung anderer Einrichtungen | |||
Tennis-, Volleyball-, und Beachplatz (eigenes Material) | Erwachsene | ||
Kinder | |||
Kleinfeld (Kunstrasen) | ohne Licht | ||
mit Licht | |||
Fremdnutzung des Groß- feldplatzes durch andere Vereine (Kunstrasen) | ohne Licht | ||
mit Licht | |||
4. Nutzung anderer Einrichtungen / Sonstiges | |||
Sprecher- und Musikanlage | |||
Festzelt Verein | |||
Festzeltgarnitur: 1Tisch + 2 Bänke | |||
Strompauschale Verkaufsstand | |||
Pauschale Müllentsorgung pro Großveranstaltung | |||
5. Nutzung des Vater-Jahn-Stadions (Leichtathletik-Anlage) / Verein für Ausdauersport Rochlitz | |||
Nutzung einschl. WC und Umkleidekabine | |||
Strom Beleuchtung Stadion | |||
Gebühren von 1. bis 4. zzgl. 19% Mehrwertsteuer für Fremdnutzer und Nichtmitglieder | |||
6. Bedingungen | |||
Es ist ein Vertrag abzuschließen. Anmeldungen und Bestellungen sind jederzeit möglich. Der Vertrag wird frühestens 3 Monate vorher unterzeichnet. Entstandene Schäden sind fachmännisch zu reparieren bzw. zerstörte Geräte zu ersetzen. Notwendige Reparaturen an der Sprecher- und Musikanlage werden vom Verein veranlasst und sind vom Verursacher zu bezahlen. Vereinsinteresse hat immer Vorrang. Rücktritt vom Vertrag durch den Nutzer ist kostenlos bis 14 Tage vor dem Termin möglich, bei kürzerer Frist sind 50 % des entsprechenden Tagessatzes zu bezahlen. Diese Gebührenordnung tritt mit Beschlussfassung durch das Präsidium vom 21.12.2022 zum 01.01.2023 in Kraft. Alle vorher diesbezüglich getroffenen Festlegungen und Beschlüsse verlieren damit ihre Gültigkeit. |
Turn- und Sporthallen
Die Hallen- und Entgeltordnungen findest du auf Stadt Rochlitz – Sporthallen | https://www.rochlitz.de .
Mehr Informationen gern in der Geschäftsstelle des BSC Motor Rochlitz oder telefonisch unter 03737/786542.